Informationspflicht

 Informationspflicht

Betroffen von der neuen Informationspflicht sind alle Online-Händler, die selbst Verbraucherbewertungen auf von ihnen verwalteten Präsenzen zugänglich machen.

Wichtig: die neue Informationspflicht zwingt nicht dazu, eine Echtheitsverifizierung einzurichten, sondern nur dazu, über das Ob und ggf. das Wie einer Einrichtung zu informieren.

 

Also:  Ich habe kein Programm welches ermöglicht bewertungen der Produkte abzugeben (hmmmm... warum eigentlich nicht...)

Lediglich via dem externen Gästebuch ist es möglich einen Kommentar abzugeben, egal ob jemand Kunde ist oder nicht.  Die Kommentare sind von mir nicht veränderbar.

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